Alle wichtigen Infos zur Fahrerlaubnisklasse A1 - Leichtkrafträder bis 125 ccm:
Fahrerlaubnisklasse A1 - Leichtkrafträder bis 125 ccm
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Nein
Einschluss: Klasse AM
Inhalt:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Hubraum maximal 125 ccm
Motorleistung maximal 11 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse maximal 0,1 kW/kg
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen" bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung
anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich
Krafträder bis 35 kW
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich? Nein
Einschluss: Klasse AM, A1
Inhalt:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
Motorleistung nicht mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung / Leermasse von maximal 0,2 kW/kg
sowie:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Ausbildung:
Theoretische Ausbildung:
12 Doppelstunden Grundstoff "Alle Klassen" bei Erweiterung nur 6 Doppelstunden
4 Doppelstunden Zusatzstoff "Klasse A"
Praktische Ausbildung:
Sie erfolgt gemäß der geltenden Fahrschülerausbildungsordnung
anhand des Stufenplanes der Fahrlehrerverbände
Stufe 01: Grundstufe
Stufe 02: Aufbaustufe
Stufe 03: Leistungsstufe
Stufe 04: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Stufe 05: Reife- und Teststufe
Die Anzahl der erforderlichen Übungsstunden richtet sich individuell nach Deinen persönlichen Fähigkeiten
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:
5 x 45 Minuten Überlandfahrten
4 x 45 Minuten Autobahnfahrten
3 x 45 Minuten Nachtfahrten
Prüfungen:
eine theoretische Prüfung ist erforderlich
eine praktische Prüfung ist erforderlich
Allgemeine Infos:
• Mindestalter: 15 Jahre.
Der Modellversuch in einigen Bundesländern war erfolgreich, sodass ab dem 28.07.2021 das Alter für den Rollerführerschein in ganz Deutschland auf 15 Jahre abgesenkt wird.
• Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor deinem Geburtstag.
• Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
• Befristung: keine. Jedoch ist der Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
• Diese Führerscheinklassen erhältst du automatisch mit dem AM-Führerschein: keine
• Besonderheit: Wenn du bereits einen Mofa-Führerschein hast, kannst du dir die damals absolvierten Theoriestunden leider nicht auf deine AM-Ausbildung anrechnen lassen.
Das darfst du mit dem AM-Führerschein fahren:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor, einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 kW. Zudem darf das
Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotor, einem Hubraum von max. 500 ccm bei Selbstzündungsmotor und einer bbH von max. 45 km/h. Die Leistung darf bei max. 6 kW liegen, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben.
In deiner theoretischen Führerscheinausbildung wirst du mit den Grundlagen des Fahrens und den Verkehrsvorschriften vertraut gemacht. Der Theorieunterricht umfasst dabei den Grund- und Zusatzstoff. Der Grundstoff beinhaltet den allgemeinen Prüfungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt. Der Zusatzstoff beinhaltet die besonderen Anforderungen der jeweiligen
Fahrzeugklasse.
Beim Grundstoff in der Klasse AM musst du insgesamt 12 Doppelstunden à 90 Minuten besuchen, um zur Theorieprüfung zugelassen zu werden. Besitzt du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Zudem musst du beim Zusatzstoff mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten besucht haben.
Dabei gilt: Hast du Probleme bei einem bestimmten Thema, z. B. den Vorfahrtregeln, darfst du dir den Stoff selbstverständlich auch noch ein zweites Mal im Unterricht anhören. Bei den oben genannten Stunden handelt es sich um die mindestens vorgeschriebenen Stunden.
In deinen Fahrstunden machst du dich mit dem Roller und den Verkehrsvorschriften vertraut. Entgegen vieler anderer Führerscheinklassen gibt es in Klasse AM keine gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden. Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist hier von deinen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt abhängig. Eine Fahrstunde dauert dabei immer 45 Minuten. Wenn du bereit für die Prüfung bist, wird dir dein Fahrlehrer Bescheid geben und dir in einer finalen Stunde nochmals wertvolle Tipps für deine Prüfungsfahrt geben.
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