Beschreibung: Mit diesem PKW Führerschein können Sie nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe und Halbautomatik fahren - also nur Kraftfahrzeuge ohne Kupplungspedal.
Wie bei der Führerscheinklasse B haben Sie die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
• gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
• dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
• verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
• die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Aufhebung des Automatikvermerks
1. Für Klasse B (Pkw) genügt es, bei der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrschulbescheinigung über die Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug und die Testfahrt vorzulegen. Das ist der Nachweis, dass der Führerscheininhaber ein Schaltgetriebe-Fahrzeug führen kann. Eine neue Prüfung ist nicht erforderlich.
2. Für alle anderen Klassen muss der Nachweis durch eine zusätzliche praktische Prüfung mit einem Schaltfahrzeug erbracht werden.
Wichtig: Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.
Einschluss
L, AM
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre B17 begleitetes Fahren
Vorbesitz erforderlich
Nein
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