PKW-Führerscheinklasse B / *B17 = Begleitetes Fahren
Beschreibung: Der "normale" Führerschein. Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
• gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
• dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
• verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Sie dürfen mit diesem Pkw-Führerscheinklasse B Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
Herabgesetztes Mindestalter auf 17 Jahre:
für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
für Personen in Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt ebenfalls das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen jedoch nur Fahrten in Deutschland im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.
Prüfungen
theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Einschluss
L, AM
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre *B17 begleitetes Fahren
25 Jahre: *B196
Vorbesitz erforderlich
Nein
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
¹Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.
PKW-Führerscheinklasse mit Schlüsselzahl B 197
Beschreibung: Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 ab dem 01.04.21 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
• 10 Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen). Die 10 Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) können, nach Ansicht des Fahrlehrer/-innen mehr werden, wenn der Fahrschüler/-innen den Anforderungen des Schaltens nicht gerecht wird.
• Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen)
• Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule
• Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78)
Einschluss
L, AM
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre B17 begleitetes Fahren
Vorbesitz erforderlich
Nein
Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein "auf Probe" erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.
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